KINDERSCHUTZ/ RÜCKFÜHRUNG

Ein in Deutsch­land unter Vor­mund­schaft ste­hen­der Jun­ge wird bei einem Besuchs­kon­takt vom Vater nach Bul­ga­ri­en ver­bracht. Der Vor­mund stellt eine Ver­miss­ten­an­zei­ge und ver­an­lasst eine Kin­der­schutz­mel­dung an die bul­ga­ri­schen Behör­den in deren Zustän­dig­keits­be­reich der Vater sich ver­mut­lich mit dem Min­der­jäh­ri­gen auf­hält. Nach­dem der Jun­ge gefun­den wird kann er vor­läu­fig in einer Kri­sen­ein­rich­tung unter­ge­bracht wer­den.  Cross Coun­try Sup­port koor­di­niert in Zusam­men­wir­ken mit den deut­schen und bul­ga­ri­schen Stel­len die Rück­füh­rung des Jun­gen und führt die­se durch. Das Kind wird in Deutsch­land sei­nem Vor­mund übergeben.

ABHOLUNG EINES SÄUGLINGS

Eine in Deutsch­land leben­de Frau bringt wäh­rend einer Rei­se in Kana­da ein Kind zur Welt. Sie ver­lässt das Kran­ken­haus und auch das Land ohne das Baby und kehrt nach Deutsch­land zurück. Das Kind kommt vor­ort in eine Bereit­schafts­pfle­ge­fa­mi­lie. Der ört­li­che Sozi­al­dienst möch­te die Zustän­dig­keit so schnell wie mög­lich nach Deutsch­land abge­ben. Das kana­di­sche Gericht kann die Vor­mund­schaft erst auf­he­ben, wenn die Anschluss­maß­nah­me in Deutsch­land geplant ist und vom deut­schen Jugend­amt die sofor­ti­ge Über­nah­me des Kin­des garan­tiert wur­de. Die­ses ist bereit das Baby bei Ankunft in ihrem Zustän­dig­keits­be­reich in Obhut zu neh­men, nicht aber es abzu­ho­len. Fach­kräf­te von Cross Coun­try Sup­port erhal­ten in Kana­da die erfor­der­li­che Voll­macht und brin­gen das Kind nach Deutschland.

ABBRUCH AUSLANDSUNTERBRINGUNG

Ein deut­sches Jugend­amt plat­ziert eine 14-jäh­ri­ge aus­lands­in­ten­siv in Spa­ni­en. Die Maß­nah­me schei­tert, das Mäd­chen läuft weg und wird in einer Grenz­stadt in Por­tu­gal von der Poli­zei auf­ge­grif­fen und in Obhut genom­men. Der Kon­takt zu den por­tu­gie­si­schen Kin­der­schutz­be­hör­den kann her­ge­stellt wer­den. Eine Rück­kehr nach Spa­ni­en ist kei­ne Opti­on. Das Jugend­amt in Por­tu­gal ist bereit die Inob­hut­nah­me zu been­den, sofern die Jugend­li­che von deut­schen Fach­kräf­ten abge­holt wird. Cross Coun­try Sup­port über­nimmt im Auf­trag des Jugend­am­tes die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den por­tu­gie­si­schen Behör­den und orga­ni­siert die Rück­kehr. Nach einem Über­ga­be­ge­spräch mit der Ein­rich­tung in Por­tu­gal brin­gen Mit­ar­bei­ter von CCS die Jugend­li­che zurück nach Deutsch­land und über­ge­ben sie in die Obhut des zustän­di­gen Jugendamtes.

FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG

Eine Migra­ti­ons­be­ra­tungs­stel­le in Deutsch­land betreut eine aus Syri­en stam­men­de Fami­lie. Auf der Flucht hat die­se ein Klein­kind bei Bekann­ten in der Tür­kei zurück­las­sen müs­sen.
Die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung wird erfolg­reich bean­tragt. Eine Aus­rei­se der Eltern zur Abho­lung des Kin­des ist nicht mög­lich und auf tür­ki­scher Sei­te fin­det sich nie­mand, der das Kind brin­gen könn­te. Cross Coun­try Sup­port kom­mu­ni­ziert mit den betei­lig­ten Stel­len, kann das Kind letzt­lich ent­ge­gen neh­men und zu sei­nen Eltern nach Deutsch­land bringen.

UMGANGSBEGLEITUNG

Ein Geschwis­ter­paar wur­de im Klein­kind­al­ter dau­er­haft in einer Pfle­ge­fa­mi­lie unter­ge­bracht. Mit Zustim­mung der  leib­li­chen Mut­ter ver­zieht die Pfle­ge­fa­mi­lie spä­ter nach Argen­ti­ni­en und besucht die Mut­ter ein­mal jähr­lich in Deutsch­land.  Als die Kin­der älter wer­den wün­schen sie sich einen Besuch der Mut­ter in Argen­ti­ni­en. Ein Wie­der­se­hen ist auf bei­den Sei­ten mit Unsi­cher­hei­ten ver­bun­den, auch auf­grund von sprach­li­chen Bar­rie­ren.  Die Mut­ter traut sich einen Besuch ohne fach­li­che Beglei­tung nicht  zu. Nach aus­führ­li­chen Vor­ge­sprä­chen mit allen Betei­lig­ten beglei­ten Mit­ar­bei­ter von Cross Coun­try Sup­port die Kin­des­mut­ter bei ihrem Besuch nach Argentinien.

UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE

Ein 14-jäh­ri­ger Jun­ge ist allein von Alba­ni­en nach Deutsch­land gekom­men und wur­de in Obhut genom­men. Er gibt an, Pro­ble­me mit sei­nen Eltern zu Hau­se zu haben. Nach­dem die Schwie­rig­kei­ten durch die betei­lig­ten Sozi­al­diens­te gelöst wur­den, äußert er den Wunsch, nach Alba­ni­en zurück­zu­keh­ren. Cross Coun­try Sup­port sam­melt alle rele­van­ten Papie­re und bringt den Jun­gen zurück in die Obhut sei­ner Fami­lie