KINDERSCHUTZ/ RÜCKFÜHRUNG
Ein in Deutschland unter Vormundschaft stehender Junge wird bei einem Besuchskontakt vom Vater nach Bulgarien verbracht. Der Vormund stellt eine Vermisstenanzeige und veranlasst eine Kinderschutzmeldung an die bulgarischen Behörden in deren Zuständigkeitsbereich der Vater sich vermutlich mit dem Minderjährigen aufhält. Nachdem der Junge gefunden wird kann er vorläufig in einer Kriseneinrichtung untergebracht werden. Cross Country Support koordiniert in Zusammenwirken mit den deutschen und bulgarischen Stellen die Rückführung des Jungen und führt diese durch. Das Kind wird in Deutschland seinem Vormund übergeben.
ABHOLUNG EINES SÄUGLINGS
Eine in Deutschland lebende Frau bringt während einer Reise in Kanada ein Kind zur Welt. Sie verlässt das Krankenhaus und auch das Land ohne das Baby und kehrt nach Deutschland zurück. Das Kind kommt vorort in eine Bereitschaftspflegefamilie. Der örtliche Sozialdienst möchte die Zuständigkeit so schnell wie möglich nach Deutschland abgeben. Das kanadische Gericht kann die Vormundschaft erst aufheben, wenn die Anschlussmaßnahme in Deutschland geplant ist und vom deutschen Jugendamt die sofortige Übernahme des Kindes garantiert wurde. Dieses ist bereit das Baby bei Ankunft in ihrem Zuständigkeitsbereich in Obhut zu nehmen, nicht aber es abzuholen. Fachkräfte von Cross Country Support erhalten in Kanada die erforderliche Vollmacht und bringen das Kind nach Deutschland.
ABBRUCH AUSLANDSUNTERBRINGUNG
Ein deutsches Jugendamt platziert eine 14-jährige auslandsintensiv in Spanien. Die Maßnahme scheitert, das Mädchen läuft weg und wird in einer Grenzstadt in Portugal von der Polizei aufgegriffen und in Obhut genommen. Der Kontakt zu den portugiesischen Kinderschutzbehörden kann hergestellt werden. Eine Rückkehr nach Spanien ist keine Option. Das Jugendamt in Portugal ist bereit die Inobhutnahme zu beenden, sofern die Jugendliche von deutschen Fachkräften abgeholt wird. Cross Country Support übernimmt im Auftrag des Jugendamtes die Kommunikation mit den portugiesischen Behörden und organisiert die Rückkehr. Nach einem Übergabegespräch mit der Einrichtung in Portugal bringen Mitarbeiter von CCS die Jugendliche zurück nach Deutschland und übergeben sie in die Obhut des zuständigen Jugendamtes.
FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG
Eine Migrationsberatungsstelle in Deutschland betreut eine aus Syrien stammende Familie. Auf der Flucht hat diese ein Kleinkind bei Bekannten in der Türkei zurücklassen müssen.
Die Familienzusammenführung wird erfolgreich beantragt. Eine Ausreise der Eltern zur Abholung des Kindes ist nicht möglich und auf türkischer Seite findet sich niemand, der das Kind bringen könnte. Cross Country Support kommuniziert mit den beteiligten Stellen, kann das Kind letztlich entgegen nehmen und zu seinen Eltern nach Deutschland bringen.
UMGANGSBEGLEITUNG
Ein Geschwisterpaar wurde im Kleinkindalter dauerhaft in einer Pflegefamilie untergebracht. Mit Zustimmung der leiblichen Mutter verzieht die Pflegefamilie später nach Argentinien und besucht die Mutter einmal jährlich in Deutschland. Als die Kinder älter werden wünschen sie sich einen Besuch der Mutter in Argentinien. Ein Wiedersehen ist auf beiden Seiten mit Unsicherheiten verbunden, auch aufgrund von sprachlichen Barrieren. Die Mutter traut sich einen Besuch ohne fachliche Begleitung nicht zu. Nach ausführlichen Vorgesprächen mit allen Beteiligten begleiten Mitarbeiter von Cross Country Support die Kindesmutter bei ihrem Besuch nach Argentinien.
UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE
Ein 14-jähriger Junge ist allein von Albanien nach Deutschland gekommen und wurde in Obhut genommen. Er gibt an, Probleme mit seinen Eltern zu Hause zu haben. Nachdem die Schwierigkeiten durch die beteiligten Sozialdienste gelöst wurden, äußert er den Wunsch, nach Albanien zurückzukehren. Cross Country Support sammelt alle relevanten Papiere und bringt den Jungen zurück in die Obhut seiner Familie.