Cross Coun­try Sup­port bie­tet auf den Ein­zel­fall zuge­schnit­te­ne sozi­al­päd­ago­gi­sche Dienst­leis­tun­gen im grenz­über­schrei­ten­den Kon­text der Kin­der- und Jugend­hil­fe an. 

Ins­be­son­de­re sind wir in der Durch­füh­rung inter­na­tio­na­ler Rück­ho­lun­gen von Min­der­jäh­ri­gen tätig. 

Aus den ver­schie­dens­ten Grün­den kann es sein, dass sich Kin­der und Jugend­li­che im Aus­land auf­hal­ten und nach Deutsch­land zurück­keh­ren sol­len oder in einem ande­ren Land “gestran­det” sind und zurück in das Land ihres gewöhn­li­chen Auf­ent­halts möch­ten. Die ver­ant­wort­li­chen Stel­len, wie z.B. Jugend­äm­ter, Vor­mün­de­rIn­nen aber auch Eltern ste­hen dann vor der Her­aus­for­de­rung die­se Kin­der an den gewünsch­ten Ziel­ort zu brin­gen. Aus sprach­li­chen oder orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den  ist dies oft nicht ein­fach  und je nach Ein­zel­fall sind spe­zi­fi­sche Kennt­nis­se und Erfah­run­gen gefordert. 

Um die den grenz­über­schrei­ten­den Fall­kon­stel­la­tio­nen eige­nen Beson­der­hei­ten recht­li­cher, sprach­li­cher und inter­kul­tu­rel­ler Natur gut zu bewäl­ti­gen kann das Hin­zu­zie­hen von Exper­tIn­nen hilf­reich sein