V1


Cross Coun­try Sup­port führt prak­ti­sche, sozi­al­päd­ago­gi­sche Dienst­leis­tun­gen im grenz­über­schrei­ten­den Kon­text durch.

Unser Ange­bot rich­tet sich an mit Aus­lands­be­zug in Kon­takt kom­men­de Fach­stel­len, ins­be­son­de­re Jugend­äm­ter, Vor­mün­der und ande­re Behör­den aber auch an freie Trä­ger und Privatpersonen. 

Die Berei­che in denen wir tätig wer­den sind beispielsweise:

  • Rück­ho­lun­gen von Kin­dern und Jugend­li­chen aus dem Aus­land nach Deutschland 
  • Beglei­tung von Kin­dern und Jugend­li­chen aus Deutsch­land in ein ande­res Land oder von einem Land in ein drittes
  • Beglei­tung grenz­über­schrei­ten­der Umgangskontakte
  • Beglei­tung bei Familienzusammenführungen
  • Hil­fe­plan­fort­schrei­bun­gen im Ausland
  • Beglei­tung erwach­se­ner Per­so­nen, die Unter­stüt­zung benötigen
  • Per­sön­li­che Kon­takt­auf­nah­me zu Ange­hö­ri­gen im Ausland 

 Es gibt bei Cross Coun­try Sup­port kei­ne abschlie­ßen­de Ange­bots­pa­let­te. Wir gestal­ten unse­re Ange­bo­te je nach Bedarf und suchen stets eine Ein­zel­fall­lö­sung im Sin­ne des Kin­des­wohls. Dabei zeich­nen wir uns durch hohe Fle­xi­bi­li­tät und schnel­le Hand­lungs­fä­hig­keit aus.

Aus­ge­hend von der oft­mals aku­ten und unkla­ren Situa­ti­on des Kin­des kön­nen wir Jugend­äm­ter und wei­te­re Betei­lig­te dabei unter­stüt­zen einen Plan zu ent­wi­ckeln und die­sen zeit­nah durchzuführen.

V2


Cross Coun­try Sup­port führt prak­ti­sche, sozi­al­päd­ago­gi­sche Dienst­leis­tun­gen im grenz­über­schrei­ten­den Kon­text durch.

Unser Ange­bot rich­tet sich an mit Aus­lands­be­zug in Kon­takt kom­men­de Fach­stel­len, ins­be­son­de­re Jugend­äm­ter, Vor­mün­der und ande­re Behör­den aber auch an freie Trä­ger und Privatpersonen. 

Die Berei­che in denen wir tätig wer­den sind beispielsweise:

  • Rück­ho­lun­gen von Kin­dern und Jugend­li­chen aus dem Aus­land nach Deutschland 
  • Beglei­tung von Kin­dern und Jugend­li­chen aus Deutsch­land in ein ande­res Land oder von einem Land in ein drittes
  • Beglei­tung grenz­über­schrei­ten­der Umgangskontakte
  • Beglei­tung bei Familienzusammenführungen
  • Hil­fe­plan­fort­schrei­bun­gen im Ausland
  • Beglei­tung erwach­se­ner Per­so­nen, die Unter­stüt­zung benötigen
  • Per­sön­li­che Kon­takt­auf­nah­me zu Ange­hö­ri­gen im Ausland 

 Es gibt bei Cross Coun­try Sup­port kei­ne abschlie­ßen­de Ange­bots­pa­let­te. Wir gestal­ten unse­re Ange­bo­te je nach Bedarf und suchen stets eine Ein­zel­fall­lö­sung im Sin­ne des Kin­des­wohls. Dabei zeich­nen wir uns durch hohe Fle­xi­bi­li­tät und schnel­le Hand­lungs­fä­hig­keit aus.

Aus­ge­hend von der oft­mals aku­ten und unkla­ren Situa­ti­on des Kin­des kön­nen wir Jugend­äm­ter und wei­te­re Betei­lig­te dabei unter­stüt­zen einen Plan zu ent­wi­ckeln und die­sen zeit­nah durchzuführen.

V3


Cross Coun­try Sup­port führt prak­ti­sche, sozi­al­päd­ago­gi­sche Dienst­leis­tun­gen im grenz­über­schrei­ten­den Kon­text durch.

Unser Ange­bot rich­tet sich an mit Aus­lands­be­zug in Kon­takt kom­men­de Fach­stel­len, ins­be­son­de­re Jugend­äm­ter, Vor­mün­der und ande­re Behör­den aber auch an freie Trä­ger und Privatpersonen. 

Die Berei­che in denen wir tätig wer­den sind beispielsweise:

  • Rück­ho­lun­gen von Kin­dern und Jugend­li­chen aus dem Aus­land nach Deutschland 
  • Beglei­tung von Kin­dern und Jugend­li­chen aus Deutsch­land in ein ande­res Land oder von einem Land in ein drittes
  • Beglei­tung grenz­über­schrei­ten­der Umgangskontakte
  • Beglei­tung bei Familienzusammenführungen
  • Hil­fe­plan­fort­schrei­bun­gen im Ausland
  • Beglei­tung erwach­se­ner Per­so­nen, die Unter­stüt­zung benötigen
  • Per­sön­li­che Kon­takt­auf­nah­me zu Ange­hö­ri­gen im Ausland 

 Es gibt bei Cross Coun­try Sup­port kei­ne abschlie­ßen­de Ange­bots­pa­let­te. Wir gestal­ten unse­re Ange­bo­te je nach Bedarf und suchen stets eine Ein­zel­fall­lö­sung im Sin­ne des Kin­des­wohls. Dabei zeich­nen wir uns durch hohe Fle­xi­bi­li­tät und schnel­le Hand­lungs­fä­hig­keit aus.

Aus­ge­hend von der oft­mals aku­ten und unkla­ren Situa­ti­on des Kin­des kön­nen wir Jugend­äm­ter und wei­te­re Betei­lig­te dabei unter­stüt­zen einen Plan zu ent­wi­ckeln und die­sen zeit­nah durchzuführen.

V4

Cross Coun­try Sup­port führt prak­ti­sche, sozi­al­päd­ago­gi­sche Dienst­leis­tun­gen im grenz­über­schrei­ten­den Kon­text durch.

Unser Ange­bot rich­tet sich an mit Aus­lands­be­zug in Kon­takt kom­men­de Fach­stel­len, ins­be­son­de­re Jugend­äm­ter, Vor­mün­der und ande­re Behör­den aber auch an freie Trä­ger und Privatpersonen. 


Die Berei­che in denen wir tätig wer­den sind beispielsweise:

  • Rück­ho­lun­gen von Kin­dern und Jugend­li­chen aus dem Aus­land nach Deutschland 
  • Beglei­tung von Kin­dern und Jugend­li­chen aus Deutsch­land in ein ande­res Land oder von einem Land in ein drittes
  • Beglei­tung grenz­über­schrei­ten­der Umgangskontakte
  • Beglei­tung bei Familienzusammenführungen
  • Hil­fe­plan­fort­schrei­bun­gen im Ausland
  • Beglei­tung erwach­se­ner Per­so­nen, die Unter­stüt­zung benötigen
  • Per­sön­li­che Kon­takt­auf­nah­me zu Ange­hö­ri­gen im Ausland 

 

Es gibt bei Cross Coun­try Sup­port kei­ne abschlie­ßen­de Ange­bots­pa­let­te. Wir gestal­ten unse­re Ange­bo­te je nach Bedarf und suchen stets eine Ein­zel­fall­lö­sung im Sin­ne des Kin­des­wohls. Dabei zeich­nen wir uns durch hohe Fle­xi­bi­li­tät und schnel­le Hand­lungs­fä­hig­keit aus.

Aus­ge­hend von der oft­mals aku­ten und unkla­ren Situa­ti­on des Kin­des kön­nen wir Jugend­äm­ter und wei­te­re Betei­lig­te dabei unter­stüt­zen einen Plan zu ent­wi­ckeln und die­sen zeit­nah durchzuführen.

V5


In der Regel umfas­sen die Ange­bo­te fol­gen­de Grund­leis­tun­gen (indi­vi­du­ell erweiterbar):

  • Vor­ge­sprä­che mit allen Betei­lig­ten, Erhe­bung von not­wen­di­gen Daten und Infor­ma­tio­nen unter Wah­rung daten­schutz­recht­li­cher Standards

  • Umfas­sen­de Vor­be­rei­tung der kon­kre­ten Aktivität 

  • Beglei­tung, Unter­stüt­zung und Über­nah­me der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit in- und aus­län­di­schen Behör­den und Organisationen

  • Vor- und Ken­nen­lern­ge­spräch vor Ort mit dem Kind und sei­nen aktu­el­len Betreuungspersonen

  • Pro­fes­sio­nel­le Durch­füh­rung der ver­ein­bar­ten Leis­tung unter best­mög­li­cher Gewähr­leis­tung des Kin­der­schut­zes durch erfah­re­ne Fachkräfte

  • Doku­men­ta­ti­on der Leis­tung und des päd. Pro­zes­ses, Erstel­lung eines Abschluss­ver­merks für die beauf­tra­gen­de Stelle

  • Ver­füg­bar­keit für kurz­fris­ti­ge Anschlussmaßnahmen

  • Indi­vi­du­el­le Zusatz­leis­tun­gen bei Bedarf

V6


In der Regel umfas­sen die Ange­bo­te fol­gen­de Grund­leis­tun­gen (indi­vi­du­ell erweiterbar):

  • Vor­ge­sprä­che mit allen Betei­lig­ten, Erhe­bung von not­wen­di­gen Daten und Infor­ma­tio­nen unter Wah­rung daten­schutz­recht­li­cher Standards

  • Umfas­sen­de Vor­be­rei­tung der kon­kre­ten Aktivität 

  • Beglei­tung, Unter­stüt­zung und Über­nah­me der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit in- und aus­län­di­schen Behör­den und Organisationen

  • Vor- und Ken­nen­lern­ge­spräch vor Ort mit dem Kind und sei­nen aktu­el­len Betreuungspersonen

  • Pro­fes­sio­nel­le Durch­füh­rung der ver­ein­bar­ten Leis­tung unter best­mög­li­cher Gewähr­leis­tung des Kin­der­schut­zes durch erfah­re­ne Fachkräfte

  • Doku­men­ta­ti­on der Leis­tung und des päd. Pro­zes­ses, Erstel­lung eines Abschluss­ver­merks für die beauf­tra­gen­de Stelle

  • Ver­füg­bar­keit für kurz­fris­ti­ge Anschlussmaßnahmen

  • Indi­vi­du­el­le Zusatz­leis­tun­gen bei Bedarf

V8


In der Regel umfas­sen die Ange­bo­te fol­gen­de Grund­leis­tun­gen (indi­vi­du­ell erweiterbar):

 

  • Vor­ge­sprä­che mit allen Betei­lig­ten, Erhe­bung von not­wen­di­gen Daten und Infor­ma­tio­nen unter Wah­rung daten­schutz­recht­li­cher Standards

  • Umfas­sen­de Vor­be­rei­tung der kon­kre­ten Aktivität 

  • Beglei­tung, Unter­stüt­zung und Über­nah­me der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit in- und aus­län­di­schen Behör­den und Organisationen

  • Vor- und Ken­nen­lern­ge­spräch vor Ort mit dem Kind und sei­nen aktu­el­len Betreuungspersonen

  • Pro­fes­sio­nel­le Durch­füh­rung der ver­ein­bar­ten Leis­tung unter best­mög­li­cher Gewähr­leis­tung des Kin­der­schut­zes durch erfah­re­ne Fachkräfte

  • Doku­men­ta­ti­on der Leis­tung und des päd. Pro­zes­ses, Erstel­lung eines Abschluss­ver­merks für die beauf­tra­gen­de Stelle

  • Ver­füg­bar­keit für kurz­fris­ti­ge Anschlussmaßnahmen

  • Indi­vi­du­el­le Zusatz­leis­tun­gen bei Bedarf